Die Stiftung ist eine unselbstständige Treuhandstiftung. Rechtsträger ist Vehonis e.V.
Die steuerliche Geltendmachung auf Seiten der Spender ist im Falle einer Zustiftung bis zur Höhe von einer Million Euro möglich, während der Sonderausgabenabzug bei Spenden an einen Verein auf 20 Prozent der Jahreseinnahmen beschränkt ist. Gerade für private Förderer / Mäzene, die einen größeren finanziellen Beitrag leisten möchten, dürfte dies einen gewichtigen Anreiz bieten. Aufgrund der Möglichkeit zur Zustiftung kann die Treuhandstiftung im Gegensatz zum Verein auch über einen längeren Zeitraum hinweg Förder- und Spendengelder sammeln, während ein Verein seine Mittel nach den steuerlichen Vorgaben stets zeitnah zur Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke einzusetzen hat.